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Staffelpreise für Freizeiten

Staffelpreise für Freizeiten

 

Der Kirchenkreisvorstand hat die Einführung von Staffelpreisen für die Jugendsommerfreizeitmaßnahmen ab 2011 beschlossen. Die Freizeiten werden wie bisher kostendeckend kalkuliert. Dieser Preis ist der sogenannte „Normalpreis“ Dieser ist die Berechnungsgrundlage des „Förderpreises“ und des „reduzierten Preis“. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden entscheiden aufgrund ihrer finanziellen Lage selber, welchen Preis sie zahlen möchten.  Die Preise staffeln sich wie folgt:

Reduzierter Preis: Dieser Preis wird durch die Mehreinnahmen des Förderpreises ermöglicht. Er soll finanziell nicht so gut gestellten Familien eine leichtere Finanzierung der Freizeitmaßnahme ermöglichen.

Normaler Preis: Dieser Preis ist der kostendeckende Preis für die Freizeit

Förderpreis: Mit ihrer freiwilligen Zusatzleistung ermöglichen sie es, das finanziell nicht so gut gestellte Familien, nur den reduzierten Preis bezahlen müssen.

 

Mustertabelle die als Anhaltspunkt für den zu zahlenden Freizeitpreis ist:

 

Haushalte mit diesem durchschnittlichen Nettoeinkommen (oder weniger) sind von Armut bedroht und sollten nur den reduzierten Preis bezahlen:

Kinder

Alleinerziehend

Paare

 

 

 

1

1235,00

1850,00

2

1800,00

2250,00

3

2250,00

2700,00

4

2700,00

3150,00

 

Zudem  weisen wir darauf hin, dass generell niemand aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben muss. Eine Reduzierung des Teilnahmebeitrages über den reduzierten Preis hinaus ist jeder Zeit möglich. Bitte wenden sie sich vertrauensvoll an die Leitung der jeweiligen Maßnahme.