Am 18. März 2012....
..... werden in der gesamten Konförderation, also auch in der Landeskirche Hannovers, die Kirchen- und Kapellenvorstände neu gewählt.
Sie sind am Sonntag, 18. März eingeladen, ihr demokratisches Wahlrecht zu nutzen. Eine hohe Wahlbeteiligung zeigt auch Interesse an diesem wichtigen Gremium, das über die Finanzen, über Renovierungen, über Personal und auch über inhaltliche Schwerpunktsetzungen entscheidet. Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag einer Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Sie erhalten rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Außerdem werden vom 8. bis 22. Januar im Kirchenbüro die jeweiligen Wählerverzeichnisse ausgelegt; falls Sie sich also nicht ganz sicher sind, ob Sie Mitglied einer Gemeinde sind, können Sie dort Einsicht nehmen und gegebenenfalls eine Korrektur vornehmen lassen. Und – wie bei staatlichen Wahlen – können Sie selbstverständlich ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie auch die Briefwahlinformation.
Foto: Reinhard Träder