Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Ronnenberg

Wir sind:

  • der kirchliche Betriebsrat
  • gewählt für 4 Jahre von allen beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (außer Pastoren und Pastorinnen) in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis
  • Wir sind z.Zt. 5 Mitglieder

Evelin Vogt-Rosemeyer
Diakonin, Vorsitzende der MAV
Angelika Ilse  
Ephoralsekretärin
Astrid Rosahl  
Erzieherin
Dorothea Träder
Erzieherin, stellv. Vorsitzender der MAV
Martina Zeidler
Pfarramtssekretärin

Auf dem Foto sind zu sehen (von links nach rechts): Detlef Tute (nicht mehr in der MAV, im Ruhestand), Martina Zeidler, Sabine Brandes (nicht mehr in der MAV; selbstständig als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin), Dorothea Träder, Evelin Vogt-Rosemeyer, Angelika Ilse und Astrid Rosahl (Foto: Freitag).

Wichtig:

  • Für die berufliche Mitarbeiterschaft gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) und die Dienstvertragsordnung (DVO)
  • Im MVG ist genau geregelt, wann ein Kirchenvorstand z.B. die MAV einzuschalten hat bzw. wann die MAV von sich aus initiativ werden sollte (siehe MVG §§ 36, 39, 40, 41, 46, 47)
  • Sie finden diese Gesetze in der blauen 3-bändigen Gesetzessammlung in Ihrem Gemeinde- oder Pfarrbüro
  • Zu den wichtigsten Punkten, bei denen die MAV von den Kirchenvorständen und dem Kirchenkreisvorstand zu beteiligen ist, gehören:
    1. Einstellungen
    2. Kündigungen, auch betriebsbedingte Kündigungen
    3. Auflösung von Einrichtungen, z.B. Schließen eines Spielkreises
    4. Maßgebliche Veränderungen des Arbeitsplatzes
    5. Konflikte zwischen Mitarbeitern und Dienststellenleitung bzw. innerhalb der Mitarbeiterschaft
    6. Stellenplanentwurf
    7. ....

Zu erreichen:

Mitarbeitervertretung  im Kirchenkreis Ronnenberg

Am Kirchhofe  4             30952   Ronnenberg

Tel.: 05109/ 5195-73         Fax: 05109/ 5195-973

E-Mail:  MAV.Ronnenberg@evlka.de

(Sprechzeiten nach Vereinbarung)

 

Kontakt:

  • Die MAV kommt alle 14 Tage zu Beratungen und Entscheidungsfindung zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen
  • Zwischen den Sitzungen führt die Vorsitzende rechtsverbindlich die Geschäfte der MAV
  • Wir kommen in die Einrichtungen, an den Arbeitsplatz und in die zuständigen Gremien (z.B. Kirchenvorstand)
  • Wir verabreden individuelle Termine im MAV-Büro

 

Links zu Mitarbeiterfragen:

www.gamav.de

www.verdi.de

www.vkm-hannover.de

www.mvv-k.de