KV-Wahl in Gehrden und Kapellengemeinden

Im Frühjahr 2024 werden neuen Kirchen- und Kapellenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die 14 Jahre und älter sind. Die Wähl findet wahlweise online oder per Briefwahl und am Sonntag, 10. März, auch in Präsenz im Wahllokal statt. Inzwischen sollten Sie die Wahlunterlagen nach Hause geschickt bekommen haben (bis ca. 15.2.). Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Kirchenbüro (05108-3719).
Mit Ihren Wahlunterlagen können Sie per Onlinewahl oder per Briefwahl von zu Hause aus wählen.

Wir bieten aber auch am 10. März 2024 eine Wahl in den Wahllokalen an:

  • Gehrden, Gemeindezentrum Kirchstr. 4, 11.00-18.00 Uhr.
  • Ditterke, Kapelle, nach dem Gottesdienst von 10.15 bis 13.00 Uhr.
  • Lemmie, Kapelle, nach dem Gottesdienst von 10.30 bis 12.00 Uhr.
  • Redderse, Kapelle, nach dem Gottesdienst von 12.00-18.00 Uhr.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind und der Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten angehören. Das Wählerverzeichnis wurde also am 10. Dezember 2023 geschlossen und danach nicht mehr verändert. Die Wahlberechtigung gilt damit für die Gemeindezugehörigkeit an diesem Stichtag. Die Wahlunterlagen wurden zentral von der Landeskirche verschickt. Leider gab es aus technischen Gründen keine Möglichkeit, den Versand an Gemeindemitglieder auszuschließen, die nach dem Stichtag 10.12.2023 verstorben sind. Vermutlich werden Angehörige in einem solchen Fall irritiert sein. Wir bitten herzlich um Verständnis. Selbstverständlich stehen Ihnen Pastorin Spichale und Pastor v. Heyden für ein Gespräch zur Verfügung.

Redderse

Kandidierende für den Kapellenvorstand in Redderse.

Gehrden

Kandidierende für den Kirchenvorstand in Gehrden.

Lemmie

Kandidierende für den Kapellenvorstand in Lemmie.

Ditterke

Kandidierende für den Kapellenvorstand in Ditterke.