Kirchen(-Wieder-)Eintritt

Kircheneintritt - wie geht das?

Foto: Jens Schulze

Muss ich wieder auf das Standesamt oder zu einem Pfarrer? Muss ich eine Glaubensprüfung ablegen oder sich zu weitreichenden Dingen verpflichten? - Es ist viel einfacher: Wer in die Kirche eintreten will, wendet sich an die Pfarrerin oder den Pfarrer seiner Gemeinde. In Hannover gibt es sogar eine zentrale Wiedereintrittsstelle an der Marktkirche, denn viele Menschen wissen gar nicht mehr, zu welcher Kirchengemeinde sie denn gehören.

Die Taufurkunde muss bei einem Besuch der Wiedereintrittsstelle mitgebracht werden. Wer als Kind getauft wurde, gilt nach evangelischem Verständnis als Christ, denn Christ wird man mit der Taufe, ein Sakrament. Dieses bleibt auch bei Kirchenaustritt gültig.

Aber weshalb soll ich dann wieder eintreten?

Mit Ihrem Eintritt unterstützen Sie unsere real existierende Kirche mit ihren Gemeinden, Einrichtungen, Amtsträgern und Angestellten. Wie bei allen menschlichen Organisationen passieren hier Fehler und ist nicht alles Gold, was glänzt.

Aber die Zugehörigkeit zu dieser Kirche ist trotzdem wichtig. Sie organisiert und verwaltet die Handlungen und Vollzüge des christlichen Glaubens und leistet darüber hinaus vielfältige soziale und kulturelle Arbeit in unserer Gesellschaft. Davon abgesehen lohnt es sich aber auch für Sie persönlich: Nach dem Eintritt sind Sie sofort wieder im Besitz aller Rechte eines Kirchenmitglieds. Sie können Pate werden, sich an den Wahlen zum Kirchenvorstand beteiligen oder sogar für den Kirchenvorstand kandidieren. Sie können kirchlich heiraten, und Sie haben nicht zuletzt Anspruch auf eine kirchliche Bestattung.