Regionale Zusammenarbeit

Nachricht Ronnenberg, 26. Oktober 2016
Veranstaltung Gesamtkirchengemeinden
Oberkirchenrätin Anna Burmeister informierte in Ronnenberg über Veränderungen im Kirchengesetz zur regionalen Zusammenarbeit von Gemeinden.

Infoveranstaltung stößt auf großes Interesse

Am 1. Januar diesen Jahres trat ein neues Kirchengesetz über die regionale Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Kraft. Nun informierte am Mittwoch, 26. Oktober, Oberkirchenrätin Anna Burmeister aus dem Landeskirchenamt vor allem über die Veränderungen und neuen Möglichkeiten, die das Gesetz Kirchengemeinden bietet. Dazu hatte das Kirchenkreisamt Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden aus den Kirchenkreisen Ronnenberg und Laatzen-Springe eingeladen - und fast 60 Interessierte im Gemeindesaal in Ronnenberg hörten zu und diskutierten das Für und Wider des Gesetzes. Neben den bisher möglichen Regelungen zur Pfarramtlichen Verbindung, der Arbeitsgemeinschaft und der Kirchengemeindeverbänden ist im neuen Gesetz die Bildung von Gesamtkirchengemeinden hinzugekommen. In diesem Modell bilden mehrere Gemeinden eine Gesamtkirchengemeinde. Die Gesamtkirchengemeinde bildet eine neue Körperschaft kirchlichen Rechts, gleichzeitig bleiben die Ortskirchengemeinden eine rechtlich selbständige Körperschaft kirchlichen Rechts und auch des öffentlichen Rechts und behalten auch ihren Namen. Allerdings übernimmt die Gesamtkirchengemeinde alle Aufgaben der Ortskirchengemeinden, es sei denn, in der Satzung werden den Ortskirchengemeinden Aufgaben übertragen. Alle Mitglieder der neuen Gesamtkirchengemeinde, also alle bisherigen Gemeindemitglieder, wählen einen Gesamtkirchenvorstand. Die Gesamtkirchengemeinde hat einen gemeinsamen Haushalt, für die übertragenen Aufgaben werden Budgets eingerichtet, und sie ist Anstellungsebene für alle Beschäftigten, auch für Pastorinnen und Pastoren. "Die Gesamtkirchengemeinde ist eine Form zwischen einem Verband und einer Fusion. Wichtig ist, dass es freiwillig und ergebnisoffen ist. Keine Gemeinde wird zur regionalen Zusammenarbeit gezwungen", betonte die Juristin Anna Burmeister. In der Diskussion wurden Bedenken deutlich. So befürchteten einige, dass zum Beispiel kleine Gemeinden in einer Gesamtkirchengemeinde nicht entsprechend berücksichtig werden und dass bei größeren Einheiten die Belastungen für Ehrenamtliche eher steigen würden und umgekehrt auch die persönlichen Beziehungen und das Engagement vor Ort leiden. Andere wiesen auf Erleichterungen hin durch weniger Gremien, die eher Zeit sparen würden. Außerdem könnte eine Gesamtkirchengemeinde attraktivere Stellen anbieten, wie einen größeren Stundenumfang zum Beispiel im Pfarrbüro. Ein Fazit der Diskussion war, dass jeweils individuelle Lösungen für die Gemeinden vor Ort, die verbindlicher zusammenarbeiten wollen, gesucht werden müssten. Die Gesamtkirchengemeinde ist dabei nur eine Option. Und: Diese Prozesse brauchen Zeit. So begannen zum Beispiel vier Gemeinden in Holzminden bereits 2014 mit einem ausführlichen Beratungsprozess – nun werden sie am 31.10.2017 eine der ersten Gesamtkirchengemeinden in der Landeskirche Hannovers gründen.

Foto und Text: Freitag