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Schulung Urheber- und Bildrechte

Nachricht Pattensen, 23. September 2015
Schulung
Dr. Stephan Schwier erläutert einige der Grundlagen im Bild- und Urheberrecht. Foto: Freitag

TMG, GEMA, VG-Wort, BGB und SGB - die erste Aufgabe am Schulungsabend zu Urheber- und Bildrechten hatte es in sich. Was versteckt sich hinter diesen Abkürzungen und wie gruppieren sie sich um den "Menschen" im Mittelpunkt? Nach und nach lösten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen mit Dr. Stephan Schwier, dem Fundraiser und Öffentlichkeitsarbeitsauftragten im Kirchenkreis Laatzen-Springe die teils unbekannten Abkürzungen. "Das ist nur ein Teil der Gesetze und Verordnungen, die rund um das Thema Urheber- und Bildrechte relevant sind. Alles zu kennen, ist eigentlich nicht möglich", sagte er. In großen Verlagen würden sich ganze Abteilungen nur um die Klärung von Bild- und Urheberrechten kümmern.

Er ging im Verlauf der Schulung, zu der die beiden Kirchenkreise Ronnenberg und Laatzen-Springe Interessierte eingeladen hatten, auf die Grundlagen ein, die zum Beispiel Gemeindebrief- oder Internetredaktionen berücksichtigen sollten. So sei jeder Text oder auch jedes Kunstwerk oder Foto urheberrechtlich an die Person geheftet, die dieses hergestellt hat. "Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre  nach dem Tod des Urhebers. Erst danach ist ein Text zum Beispiel gemeinfrei", erklärte er. Möglich sei es, aus Texten zu zitieren, das betreffe dann aber nur kurze Passagen, die kenntlich gemacht werden müssten. Auch mündliche Absprachen zur Verwendung von Fotos oder Texten seien gültig. Neben den Urheberrechten sei bei Fotografieren das Recht am eigenen Bild relevant. Sollen Kinder und Jugendliche fotografiert werden, so müssten bei Kindern bis 14 Jahren die Erziehungsberechtigten zustimmen, danach auch zustätzlich die Jugendlichen. Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen könnten sich im Vorfeld von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen lassen, dass das Kind für verschiedene Veröffenlichungen fotografiert werden dürfe. Werde auf einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert, so müsse ein Gast damit rechnen, ebenfalls abgelichtet zu werden. Wenn allerdings wenige Personen in den Fokus rückten, müssten diese ebenfalls gefragt werden, ob sie mit der Verbreitung einverstanden seien.

Viele weitere Informationen und Hinweise konnten die 20 Teilnehmenden aus beiden Kirchenkreisen anschließend in gedruckter Form mit nach Hause nehmen.

Schulung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus beiden Kirchenkreisen informieren sich über rechtliche Grundlagen bei Veröffentlichungen von Texten und Bildern. Foto: Freitag