In jedem Gottesdienst werden Kollekten gesammelt. In der Regel während des Gottesdienstes für eine Kollekte, die an einem Sonntag in der ganzen Landeskirche für einen bestimmten Zweck in den Klingelbeutel gelegt wird. Das sind die sogenannten "Pflichtkollekten". Außerdem gibt es im Verlauf des Jahres Kollekten, über deren Zweckbestimmung die Gemeinde bzw. der Kirchenvorstand vorher entscheidet. Nach einem Gottesdienst wird dann am Ausgang ebenfalls gespendet - das ist dann für die Diakonie in der eigenen Gemeinde bestimmt.
Wir veröffentlichen hier die Kollektenzwecke (und auch die von Sonntagen vorher) und laden ein, eine persönliche Spende für einen Wunschzweck auf das angegebene Konto des Kirchenkreisamtes zu überweisen mit der Angabe der jeweiligen Bestimmung. Danke!