Gottesdienste am anderen Ort

Nachricht Holtensen, 14. Mai 2020

"Gottesdienste am anderen Ort" zum kommunalen Jubiläum - am 25. Mai an der Doppel-8 in Holtensen

50 Jahre Großgemeinde Wennigsen – die Kirchengemeinden Holtensen-Bredenbeck und Marien-Petri Wennigsen feiern gemeinsam mit! Mit unserer Reihe „Gottesdienste am anderen Ort“ laden wir herzlich ein, die Ortschaften Wennigsens neu, anders oder wieder zu entdecken!

Ab März geht es los! Wir verlassen die vertrauten Räume und sind einmal im Monat in einer der neun Ortschaften Wennigsens zu Gast.

Ein Team aus Ehrenamtlichen beider Kirchengemeinden begleitet die Vorbereitungen mit viel Energie und Engagement, überlegt sich besondere musikalische Begleitungen, wird für Sitzgelegenheiten sorgen und manch anderes mehr. Seien Sie also mit dabei und feiern mit uns! Wir freuen uns auf Sie und Euch!

Gottesdienst am anderen Ort* – Beginn immer um 10.30 Uhr 

  • 19. April: Sorsum, Marien-Waldorf Kindergarten, Weetzener Str. 3
  • 24. Mai: Holtensen, Doppel-8, Hinter der Holtenser Kirche
  • 28. Juni: Degersen, Hof Voges, Bönnigser Str. 41
  • 05. Juli: Bredenbeck, Rittergut Knigge, Rittergut 2
  • 30. August: Steinkrug, Am Glockenturm, Parkplatz am Hotel Steinkrug, Lindenallee 26
  • 06. September: Wennigser Mark, Zwetschenfest, Blankweide
  • 11. Oktober: Evestorf, Dorfgemeinschaftshaus, Zum Rießenfelde 26
  • 20. Dezember: Argestorf, Hof Herbst, Calenberger Str. 1

Bitte beachten: An den Sonntagen mit Gottesdienst am anderen Ort finden in den Kirchen Holtensen-Bredenbeck und Wennigsen keine extra Gottesdienste statt.

Fahrdienst

Wir bitten darum, wenn möglich, zu den jeweiligen Gottesdiensten, Fahrgemeinschaften zu bilden. Denjenigen, denen keine Fahrgemeinschaft zur Verfügung steht, bieten wir einen Fahrdienst an. Dafür bitten wir jeweils um telefonische Voranmeldung bei Anja Fahrenbach – Tel. 05103 92 51 92.

Aktuelle Informationen jeweils auch auf der Homepage beider Kirchengemeinden.

Hinweise

Der Gottesdienst findet zwar unter freiem Himmel statt, trotzdem gelten auch die Hygieneauflagen, wie in den Kirchen und Kapellen. Wir bitten die Gottesdienstgäste einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, außerdem die Abstandsregeln (mind. 1,5 Meter) einzuhalten.