Wer entscheidet über die Art der Bestattung?
Viele Menschen äußern ihre Wünsche zu ihrer eigenen Beerdigung schon vorher – mündlich oder schriftlich, zum Beispiel in einem Testament. Sind solche Wünsche festgehalten, sollen sie nach Möglichkeit respektiert werden. Ist die Bestattungsform im Testament festgeschrieben, so ist diese für die Angehörigen verpflichtend.
Gibt es keine Angaben, entscheiden die nächsten Verwandten über Art und Ausführung der Bestattung.
Wer führt die Bestattung durch?
In der Regel übernimmt die Pastorin oder der Pastor der Gemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt Mitglied war, die Bestattung. Ein Anruf der Angehörigen oder des Bestatters genügt – wir melden uns dann für ein persönliches Gespräch.
Was ist, wenn die verstorbene Person nicht in der Kirche war?
Mit dem Kirchenaustritt verzichtet man auch auf eine kirchliche Trauerfeier. Darum werden in der Regel nur Kirchenmitglieder kirchlich bestattet. Unser Pfarramt steht Angehörigen aber selbstverständlich seelsorgerisch zur Seite.
Wo kann eine Aussegnung stattfinden?
Ein Abschiedssegen ist an vielen Orten möglich: am Sterbebett, zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder im Abschiedsraum des Bestatters. Sprechen Sie uns gern an.