Kriseninterventionsplan
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Im Kriseninterventionsplan sind die Schritte aufgeführt, die bei einem Verdachtsfall sexualisierter Gewalt vorgesehen sind, außerdem die zu informierenden und handelnden Dienststellen.
Im Kriseninterventionsplan sind die Schritte aufgeführt, die bei einem Verdachtsfall sexualisierter Gewalt vorgesehen sind, außerdem die zu informierenden und handelnden Dienststellen.
Für Gemeinden oder Einrichtungen steht eine Risikoanalyse zur Verfügung. Mit ihr werden zum Beispiel die Räume, in denen Veranstaltungen stattfinden, betrachtet, aber auch die Konzepte für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Für berufliche Mitarbeitende im Kirchenkreis und den Gemeinden gibt es einen Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtung, die hier zum Download zur Verfügung steht.
Hier lesen Sie das komplette Schutzkonzept im Kirchenkreis. Die Datei ist online beschreibbar.
Hier lesen Sie das Schutzkonzept im Kirchenkreis für die Arbeit mit Kindern. Die Datei ist beschreibbar.
Hier lesen Sie das Schutzkonzept im Kirchenkreis für Maßnahmen der Evangelischen Jugend.
Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers hat im Januar 2026 diese Arbeitshilfe veröffentlicht zum Thema "Achtsam unterwegs" zur Prävention sexualisierter Gewalt auf Freizeiten.
Nach der Rundverfügung G9/2026 gilt ab sofort ein neuer, für alle Mitarbeitenden und Organe der Landeskirche verbindlicher Interventionsplan für Fälle sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende. Er ersetzt den bisher geltenden Interventionsplan in der Fassung vom 23. Januar 2024 und gilt ausschließlich für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt.
Mit der Rundverfügung G9/2026 hat die Landeskirche auch ergänzende Handlungsgrundsätze veröffentlicht.