Aktuelle Informationen für Überweisungen
Bei jeder Überweisung muss künftig der angegebene Name des Zahlungsempfängers exakt mit dem Namen des Kontoinhabers der IBAN übereinstimmen.
Diese neue Vorgabe – auch Verification of Payee (VoP) genannt – wird durch die ausführenden Banken automatisch überprüft. Stimmt der angegebene Empfängername nicht exakt mit dem Kontoinhaber der IBAN überein, wird die Überweisung an den Absender zurückgewiesen. Der Absender hat dann die Möglichkeit, entweder den Empfängernamen zu ändern oder die Überweisung trotz des abweichenden Empfängernamens freizugeben.
Geben Sie daher bitte immer den folgenden Kontoinhaber des entsprechenden Bankkontos bei den Überweisungen an:
- Bank: Ev. Bank
IBAN: DE26 5206 0410 0000 0063 27
BIC: GENODEF1EK1
Kontoinhaber: Kirchenkreisamt Ronnenberg - Bank: Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen
IBAN: DE66 2519 3331 0400 0099 00
BIC: GENODEF1PAT
Kontoinhaber: Kirchenkreisamt Ronnenberg - Bank: Sparkasse Hannover
IBAN: DE66 2505 0180 0020 0000 22
BIC: SPKHDE2HXXX
Kontoinhaber: Ev.-luth. Kirchenkreis Ronnenberg - Bank: Stadtsparkasse Barsinghausen
IBAN: DE08 2515 1270 0000 1089 77
BIC: NOLADE21BAH
Kontoinhaber: Ev.-luth. Kirchenkreis Ronnenberg
Nur so kann gewährleistet werden, dass Überweisungen ohne Rückfragen oder Fehlermeldungen ausgeführt werden können.
Der Lastschriftverkehr bleibt von den Änderungen grundsätzlich unberührt.
Bei Daueraufträgen wird die Empfängernamensprüfung ab Oktober nur bei einer Neuanlage oder Änderung eines Dauerauftrags durchgeführt. Bestehende Daueraufträge werden ohne Empfängernamensprüfung ausgeführt.